Staffelberechnung -
Staffel/Grenze
Regelwerk einrichten/bearbeiten
1. Die Angaben zu den Einkommensgrenzen und -staffeln werden auf der übergeordneten Ebene eingerichtet. Öffnen Sie ein leeres Erfassungsformular über <Staffelberechnung/
Staffel/Grenze/
Neu> bzw. wählen Sie
Bearbeiten über die Listenzeige.
2. Legen Sie im Layer Grunddaten die Bezeichnung und die Mandanten, für die das Regelwerk gültig ist, fest.
• Durch halten der STRG-Taste können mehrere Einträge in einem Multiselektionsfeld markiert werden.
• Um alle Einträge zu markieren, nutzen Sie die Funktion Alle auswählen (steht nicht überall zur Verfügung!).
• Alle Markierungen eines Multiselektionsfeldes lassen sich über ein Mausklick auf das Auswahl aufheben (oben rechts) komplett wieder entfernen.
• Die Anzahl der markierten Einträge und die maximale Auswahl wird hinter der Kategorie eingeblendet. So können Sie auf einen Blick erkennen wie viele Einträge ausgewählt sind.
3. In der unteren Tabelle erfassen Sie die Beitragsstaffeln. Die Nummern müssen mit den Nummern unter Standard/Beitragsgruppen übereinstimmen. Die Staffelberechnung ermittelt den Wert in der Spalte Nr..Erfassen Sie für jede Staffel den Bis-Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt. Liegt die ermittelte Einkommensstaffel über den Betrag der höchsten Staffel wird IMMER die höchste Staffel ermittelt. Eine weitere Erfassungszeile erscheint nach Eingabe der Staffelbezeichnung in der Spalte Staffel.
In der unteren Tabelle geben Sie die Einkommengrenzen ein. Für die Sortierung der Einträge nutzen Sie die Spalte Nr.. Jede Einkommensgrenze benötigt in der Spalte PH die Anzahl der Personen und Kinder im Haushalt und daneben eine Bezeichnung. Erfassen Sie für jede Grenze den abzuziehenden Betrag. Nach der Eingabe wird eine weitere Erfassungszeile angeboten.
Ab wann die Beitragsstaffeln und Einkommengrenzen greifen, legt das Gültig ab-Datum (MM.JJJJ) fest.
Alle Änderung werden durch ein Klick auf die Schaltfläche Zurücksetzen entfernt. Es werden die zuletzt gespeicherten Daten eingeblendet bzw. eine leere Erfassungsmaske. Bestätigen Sie die Sicherheitsfrage mit OK.
4. Speichern Sie Ihre Eingaben.
Allgemeine Änderung der Staffelbeträge und Einkommengrenzen
Bei einer allgemeinen Änderung der Staffelbeträge bzw. der Einkommensgrenzen tragen Sie einfach in der nächsten Spalte ein neues Gültig ab-Datum (MM.JJJJ) und darunter die neuen Beträge ein. Die Staffelberechnung berücksichtigt die zum Zeitpunkt gültigen Angaben.
Neue Einkommensstaffeln/-grenzen prüfen und anwenden
Die Funktion kann sinnvoll sein, wenn es eine allgemeine Änderung der Staffelbeträge bzw. der Einkommensgrenzen gibt.
Der Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Es bleibt nur eine manuell Korrektur der Staffelberechnungen.
Mit Prüfen werden ALLE Berechnungen kontrolliert und die neuen Staffeln und Grenzen angewendet. Bestätigen Sie die Sicherheitsfrage mit OK.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Prüfung wird der Abgleich im Batch-Modus ausgeführt. Das bedeutet, die Daten werden im Hintergrund ermittelt und Sie können die Wartezeit nutzen und an anderer Stelle in KIDkita weiterarbeiten. Ihr Auftrag liegt im Layer Batchjob. Solange der Status auf Bearbeitung steht wird der Batchjob erzeugt. Wenn der Status
Batchjob erfolgreich beendet erreicht ist, erhalten Sie ein Protokoll. Möchten Sie auf die Fertigstellung warten,
aktualisieren Sie die Ansicht.
Zusätzlich gibt es im unteren linken Bereich einen Hinweis zum Batchjob. Dort steht ein grüner Punkt solange die Bearbeitung läuft. Die erfolgreiche Fertigstellung wird durch einen grünen Haken () und Probleme durch einen roten Punkt kenntlich gemacht. Die Anzeige in der unteren linken Ecke bleibt solange bestehen, bis der Batchjob geöffnet wird, entweder über <System/Batchjob> oder direkt über den Link in der Anzeige.
Einkommensstaffeln und -grenzen löschen
Löschen entfernt eine Staffel bzw. Grenze (Zeile) oder einen Zeitraum (Spalte). Die Eingaben können nicht gelöscht werden, wenn sie noch bei mindestens einem Kind eingetragen sind bzw. der Status auf "Vollständig" gesetzt worden ist.