Zahlung bearbeiten - Bankrückläufer einrichten

Lastschriftzahlungen können nur über einen Bankrückläufer storniert werden. Für jeden Bankrückläufer können anfallende Bankgebühren berechnen werden. Mit der Rückbuchung wird ein zweiter Zahlungssatz erzeugt, der sich durch ein vorgestelltes Minus-Zeichen, den Status R (Rückzahlung) und einer Rückläufernummer (RL-Nr.) hervorhebt.

Die Gebühren werden beim Kind in der Nachberechnung (Zugang) verarbeitet. Bei einer gesplitteten Zahlung (eine Zahlung für mehrere Kinder) wird die Bankgebühr nur einem Kind zugeteilt. Die Nachberechnung wird in der nächsten Sollstellung verarbeitet und erhöht die Fälligkeit.

        Die Zahlungsaufteilung auf die einzelnen Kostenarten ist erst wieder möglich, wenn der Bankrückläufer gelöscht wird.

        Bankrückläufer können auch nach der Durchführung des Monatsabschlusses erzeugt werden.

Hinweis für das Buchhaltungsverfahren KIFIKOS

Aufgrund eines Eingabefehlers (Zahlendreher bei der Kontonummer) übernimmt die Rücklastgebühr nicht der Zahler, sondern die Verwaltung. Aktivieren Sie in solch einem Fall die Option Amt, damit die Gebühr auf die Kostenart <Auslagen Verwaltung> gebucht wird. Die Kostenart muss beim Mandanten/Layer Finanzwesen hinterlegt sein. Die Buchung findet wie gewohnt beim Zahler statt, aber gleichzeitig wird beim Speichern auch eine automatisch Nachberechnung für die Kostenart <Auslagen Verwaltung> erzeugt und der Betrag in den Abgang gestellt. Sie erhalten eine entsprechende Meldung nach der Erstellung des Bankrückläufers.
Wenn die Rücklastschriftgebühr nachträglich von der Verwaltung übernommen werden soll, muss der Betrag beim Kind als Nachberechnung Abgang <Auslagen Verwaltung> erfasst werden.