Zahlung bearbeiten - Bankrückläufer
einrichten
Lastschriftzahlungen können nur über einen Bankrückläufer storniert werden. Für jeden Bankrückläufer können anfallende Bankgebühren berechnen werden. Mit der Rückbuchung wird ein zweiter Zahlungssatz erzeugt, der sich durch ein vorgestelltes Minus-Zeichen, den Status R (Rückzahlung) und einer Rückläufernummer (RL-Nr.) hervorhebt.
Die Gebühren werden beim Kind in der Nachberechnung (Zugang) verarbeitet. Bei einer gesplitteten Zahlung (eine Zahlung für mehrere Kinder) wird die Bankgebühr nur einem Kind zugeteilt. Die Nachberechnung wird in der nächsten Sollstellung verarbeitet und erhöht die Fälligkeit.
• Die
Zahlungsaufteilung auf die einzelnen Kostenarten ist erst wieder möglich,
wenn der Bankrückläufer gelöscht wird.
• Bankrückläufer können auch nach der Durchführung des Monatsabschlusses erzeugt werden.
Hinweis für das Buchhaltungsverfahren KIFIKOS
Aufgrund eines Eingabefehlers (Zahlendreher
bei der Kontonummer) übernimmt die Rücklastgebühr nicht der Zahler, sondern
die Verwaltung. Aktivieren Sie in solch einem Fall die Option Amt, damit die Gebühr auf die Kostenart
<Auslagen Verwaltung> gebucht wird. Die Kostenart muss beim Mandanten/Layer
Finanzwesen hinterlegt sein. Die Buchung findet wie gewohnt beim Zahler
statt, aber gleichzeitig wird beim
Speichern auch eine automatisch
Nachberechnung für die Kostenart <Auslagen Verwaltung> erzeugt und
der Betrag in den Abgang gestellt. Sie erhalten eine entsprechende Meldung
nach der Erstellung des Bankrückläufers.
Wenn die Rücklastschriftgebühr nachträglich
von der Verwaltung übernommen werden soll, muss der Betrag beim Kind als
Nachberechnung Abgang <Auslagen Verwaltung> erfasst werden.