Gläubiger-Identifikationsnummer (Unique Creditor Identifier / UCI)

Sinn und Zweck der Gläubiger-Identifikationsnummer ist die Identifikation des Einreichenden bei Lastschriften und wird für jede Lastschrift benötigt.

 

Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung auf anderem Wege ist nicht möglich. Voraussetzung für die Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank ist, dass der Lastschriftgläubiger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland hat. Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt per E-Mail.

 

http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de