Mandatsdatum

Das Mandatsdatum wird bei jeder Lastschrift benötigt. Bei jeder Lastschrift bei Adressen muss das Datum hinterlegt werden, an dem die Adresse das Mandat zur SEPA-Lastschrift schriftlich erteilt hat.

 

Nach der Anpassung der Bank-Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012 ist es möglich, eine bestehende Lastschrifterlaubnis in ein SEPA-Lastschriftmandat umzustellen. In diesem Fall wird als Mandatsdatum das Datum eingetragen, an dem Sie den Spende von der Umstellung des Einzugsverfahrens auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren informiert haben.

 

Hinweis: Das Mandatsdatum wird automatisch ungültig und wird von der Bank nicht mehr akzeptiert, wenn mit diesem Mandatsdatum 36 Monate keine Lastschrift mehr erhoben wurde.