Mahnverfahren -
Suchen/Neu - Liste
Die Restantenliste ermittelt alle Zahler (Personen), die bis zum Tag der Fälligkeit einen offenen Betrag aufweisen. Der Fälligkeitstag muss beim Mandanten/Layer Optionen hinterlegt sein. Grundlage für die Ermittlung ist die aktuelle Sollstellung.
Zwischen Monatsabschluss und Sollstellung kann keine Restantenliste bzw. Mahnungen erstellt werden. In der Suche erscheint ein Hinweis im Formularkopf, falls keine gültige Sollstellung vorhanden ist. Beim der Durchführung des Monatsabschluss findet eine Prüfung statt. Ist der angemahnte Betrag ausgeglichen wird die aktuelle Mahnstufe zurückgesetzt. Die nächste Mahnung beginnt wieder mit der Mahnstufe 1.
Bitte beachten Sie, dass zukünftige Zahlungen in vielen Bereichen (Zahlungserfassung, Zahlerliste, Mahnverfahren) nicht berücksichtigt werden.
• Die Restantenliste wird angezeigt, nachdem Sie über Mahnverfahren/Suchen/Neu den Suchvorgang gestartet haben. Alle Zahler, die den zuvor gewählten Suchkriterien entsprechen und einen Restbetrag/Guthaben aufweisen, werden in der Liste ausgegeben.
• Wenn Sie sich im Hauptmandanten befinden, wird zusätzlich vor der Kind-Nummer die Nummer des betreuenden Mandanten (Betreuungseinrichtung) des Kindes angezeigt.
• Arbeiten mit dem Datensatzselektierer
• Sortierung ändern
Mahnung erstellen
1. Prüfen Sie, ob für alle selektieren Zahler eine Mahnung erstellt werden soll. Beim Erstellen werden nur die Zahler berücksichtigt, die mit einen Haken markiert sind. Zur Kontrolle/Bearbeitung der Daten ist der Wechseln zum Kind über das Symbol Kind bearbeiten möglich. Vom Kind wechseln Sie über die Schaltfläche
Zurück wieder ins Mahnverfahren. Speichern Sie vorher die Kind-Daten, falls Sie die Änderungen vorgenommen haben.
Standardmäßig sind alle Einträge für eine weitere Bearbeitung aktiviert. Die Markierung wird durch Anklicken der einzelnen Kästen entfernt bzw. neu gesetzt. Eine bequeme Möglichkeit alle Haken auf einmal zu entfernen, bietet ein Mausklick auf das Kontrollfeld
in der Spaltenüberschrift. Genauso können auch alle Einträge wieder markiert werden. Beachten Sie die Hinweise zum Datensatzselektierer.
2. Die Spalte Info gibt Auskunft, ob eine Mahnsperre (S) vorhanden ist. Der Tooltipp zeigt das Gültig bis-Datum.
3. Die Mahnstufe wird sofort vergeben, wenn Sie auf die Schaltfläche Erstellen im Formularkopf klicken. Die Ansicht wechselt in das Protokoll, aus dem die Mahnschreiben gedruckt werden können. Erläuterung
4. Alle erstellten Mahnungen werden im Archiv gesammelt. Hierüber kann ein Wiederholungsdruck der Mahnbriefe gestartet und/oder die Mahnstufe zurückgesetzt werden.
Mahngebühr
Die Mahngebühren werden als Nachberechnung beim Kind gespeichert. Wenn eine neue Mahnung erstellt wird, wird die Mahngebühr (falls vorhanden) im Feld Auslagen - Zugang aufaddiert und ein erklärender Text an die Beschreibung angehängt. Wenn eine Mahnung gelöscht wird, wird die Mahngebühr im Feld Auslagen - Abgang aufaddiert.
Spalte Info - Abbuchungsregelung und Mahnsperre
Grundsätzlich werden alle Zahler im Mahnverfahren gefunden, die bis zum Tag der Fälligkeit einen offenen Betrag aufweisen. Auch wenn unter <Kind/Layer Zahler> für den Zahler eine Abbuchungsregelung und/oder eine Mahnsperre eingerichtet wurde.
• Zahler mit aktueller Mahnsperre zwar gefunden, aber beim Erstellen der Mahnung ausgeschlossen. In der Spalte Info steht ein S.
• Ein A kennzeichnet eine vorhandene Abbuchungsregelung. Zusätzlich wird der Restbetrag zum festgelegten Abbuchungsbetrag angezeigt, allerdings nur bei den Regelungen mit einen zusätzlichen Betrag oder bei der Art "Fester Betrag".
Nutzen Sie den Suchbegriff Abbuchungsregelung vorhanden, um Zahler mit einer Vereinbarung gezielt zu filtern oder auch vom Mahnverfahren auszuschließen. In dem Fall kann natürlich auch die Mahnsperre gesetzt werden.
Hinweis beim Kind
Befindet sich ein Zahler im Mahnverfahren, wird beim Kind und bei der Person im Stammblatt über dem Layer Grunddaten ein Hinweis eingeblendet. Es wird der Name des Zahlers, die aktuelle Mahnstufe und der Betrag aufgeführt. Der Hinweis ist nur für Anwender sichtbar, die mindestens die Berechtigung haben das Mahnverfahren ansehen zu dürfen.